Gefährdungsbeurteilung für Regalanlagen

Pflicht- und Praxislösung

Hochregallager in einer großen Halle

Regalanlagen gelten als Arbeitsmittel und unterliegen damit der gesetzlichen Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG und § 3 BetrSichV. Gerade bei älteren, gebrauchten oder umgebauten Regalen fehlt diese Beurteilung jedoch häufig, mit möglichen haftungs- oder versicherungsrechtlichen Folgen im Schadensfall. Sie werden von mir persönlich unterstützt, Gefährdungen an Regalanlagen systematisch zu erfassen und fachlich zu bewerten, mit klarem Fokus auf technische Sicherheit. Die Erstellung und Verantwortung der Gefährdungsbeurteilung verbleibt bei Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa). Bei Bedarf vermittle ich erfahrene Partner.

Bewertet werden typische Risiken wie:

  • mechanische Beschädigungen oder Verformungen
  • ungesicherte Lasten oder Überlastung
  • fehlerhafte Nutzung, fehlende Kennzeichnung oder ungeeigneter Standort


Alle Ergebnisse werden strukturiert dokumentiert und lassen sich in Ihre betriebliche Gefährdungsbeurteilung integrieren, praxisnah, prüffähig und umsetzbar. So stärken Sie die Sicherheit im Lager und erfüllen Ihre gesetzliche Betreiberverantwortung.

FAQ - Gefährdungsbeurteilung für Regalanlagen

Ist eine Gefährdungsbeurteilung für Regale wirklich vorgeschrieben?

Wer ist dafür verantwortlich?

Was wird beurteilt?

Was passiert, wenn keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt?

Wie läuft die Erstellung ab?

Muss für jede einzelne Regalanlage eine eigene Gefährdungsbeurteilung erstellt werden?

Ist eine Gefährdungsbeurteilung auch bei neuen Regalen notwendig?